AGB
AGB
1. Gültigkeit
Für unsere Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist. Maßgebend für unsere Verpflichtungen ist ausschließlich die schriftliche Vereinbarung, die in der Auftragsbestätigung zugesagt wird. Telefonische oder mündliche Ergänzungen oder Abänderungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Angebote, Preise
Angebote sind freibleibend. Mündliche Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Preise ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung.
An- und Abfahrten von Mitarbeitern und Gerät werden mit einer Kilometerpauschale gesondert sowie Übernachtungen und Verpflegung im Rahmen der Montagearbeiten nach Aufwand berechnet.
3. Zugang und Zuwegungen
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Zuwegung zur Anlage frei befahrbar für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 5 t ist. Größere Belastungen erfolgen nach gesonderter Absprache. Für etwaige Schäden an der Zuwegung in Folge mangelnder, auch witterungsbedingter Befahrbarkeit haften wir nicht. Von etwaigen Ansprüchen Dritter hat uns unser Auftraggeber freizustellen.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass bei Arbeitsbeginn der Zutritt zur Anlage gegeben ist und dass die Anlage, soweit dies für die Durchführung der Arbeiten erforderlich ist, außer Betrieb genommen worden ist. Der Auftraggeber hat ferner zu gewährleisten, dass eine Wiederinbetriebnahme während noch laufender Arbeiten insbesondere im Rahmen externer Steuerung ausgeschlossen ist.
Soweit der Auftraggeber die Außerbetriebnahme der Anlage unseren Mitarbeitern überlässt, wird hiermit unsere Haftung für Schäden an der Anlage ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass sich im Arbeitsbereich, insbesondere auch unterhalb der Bühne keine Personen mit Ausnahme unserer Mitarbeiter aufhalten. Dies hat der Auftraggeber durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen. Von einer Haftung für Schäden, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren, hat der Auftraggeber uns freizustellen.
Soweit nach Maßgabe der vorstehenden Absätze unsere Haftung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt diese Einschränkung beziehungsweise der Ausschluss nicht, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
4. Abnahme, Gewährleistung
Die Leistungen gelten spätestens nach Ablauf von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung und des Prüfberichts beim Auftraggeber als abgenommen, sofern nicht bis zum Ablauf dieser Frist wesentliche Mängel der Leistung durch den Auftraggeber schriftlich gerügt worden sind. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Will der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung verlangen, Selbstvornahme durchführen, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, so ist ein Fehlschlagen der Nacherfüllung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
5. Haftung, Schadensersatz
Wir haften in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit auch unserer Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haften wir nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden an den Rechtsgütern des Auftraggebers in Folge der Verletzung leistungsbezogener Nebenpflichten oder aus unerlaubter Handlung wird ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gehaftet wird. Für witterungsbedingte Verzögerungen bei Ausführungen der Leistungen haften wir nicht. Im Übrigen ist eine Haftung wegen Verzuges für Stillstandszeiten der Anlage, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen, soweit dem Auftraggeber der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung möglich ist.
6. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist zuzüglich Nebenkosten und Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung kostenfrei zu errichten. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt ohne rechtliche Verpflichtung und nur auf Grund besonderer Vereinbarung, erfüllungshalber und ohne Präjudiz für spätere Zahlungsverpflichtungen. Diskontspesen trägt der Auftraggeber. Eingehende Zahlungen werden auch bei anderer Bestimmung des Auftraggebers zunächst auf dessen älteste Schuld verrechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so werden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über diesen Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, zur Zurückbehaltung oder Minderung, soweit diese Ansprüche nicht aus dem selben Vertragsverhältnis herrühren, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
7. Gerichtsstand und Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebende Streitigkeiten, auch aus Wechsel- und Scheckprozessen, ist für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ausschließlich Oldenburg in Holstein.
8. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren.













